Naturheilpraxis Sandra Bork  hp

Homöopathie - Phytotherapie - Osteopathie - Kinder- & Säuglingsostepathie

Fragen & Antworten zu Ihrem Termin

Wie kann ich am besten einen Termin vereinbaren?

Am einfachsten ist für Sie die Nutzung des Kontaktformulars oder der Rückrufanfrage.

Wie lange dauert es, bis ich einen Termin bekomme?

Für neue Patienten ist mit einer voraussichtlichen Wartezeit von 4 – 6 Wochen zu rechnen. Sind Sie einmal Patient in der Naturheilpraxis Sandra Bork, bekommen Sie im akuten Fall je nach Dringlichkeit zeitnah einen Termin.

Ist das Behandlungs- und Therapieangebot wirklich das Richtige für mich?

Sie können mich gerne anrufen, um zu klären, welche Behandlungsmöglichkeit für Sie passt.

Was sollte ich zur ersten Behandlung mitbringen / vorbereiten?

Neupatienten sollten zum ersten Termin folgende Unterlagen mitbringen oder vorab bereits an mich schicken:

1. Anamnesebogen/-bögen - unbedingt vorab zuschicken!

2. Die unterzeichnete Patienteninformation gemäß DS-GVO

3. Relevante medizinische Untersuchungsergebnisse in Kopie (Blutbild, CT, MRT, etc.)

Wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet?

Ich nehme mir viel Zeit, damit Sie ausgiebig von meiner Erfahrung profitieren können. Eine Kombination von Zeit und Kompetenz ist heute im Gesundheitswesen eine Seltenheit geworden, aber die Basis für eine erfolgreiche Behandlung.

Die Kosten dafür werden nach einem praxiseigenen Leistungsmodell abgerechnet, das auf der Gebührenverordnung für Heilpraktiker basiert, jedoch diese Sätze entsprechend dem geleisteten Mehraufwand überschreitet. Hier bekommen Sie schon vor der Terminvergabe eine Übersicht über die Behandlungskosten.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Heilpraktiker-Behandlung?

Privat versichert?

Private Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für Heilpraktiker je nach abgeschlossenem Tarif bis zu 100 Prozent. Beachten Sie bitte dennoch, dass der erstattungsfähige Maximalbetrag nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker, den die privaten Versicherer ansetzen, nicht in Übereinstimmung zu bringen ist mit dem tatsächlichen Behandlungsaufwand. Daher kann sich eine Selbstbeteiligung bei der Kostenübernahme für Sie ergeben.

Gesetzlich versichert?

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Es besteht jedoch die Möglichkeit die anfallenden Behandlungskosten durch eine private Zusatzversicherung, die Heilpraktiker-Leistungen abdeckt, erstattet zu bekommen. Diese kann ergänzend zu einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die Tarife der einzelnen Anbieter variieren wegen unterschiedlichen Erstattungssummen pro Jahr und Leistungsumfang. 

Wenn Sie als gesetzlich krankenversicherter Patient eine Privatpraxis konsultieren, ist eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker eine gute Option. Speziell für Kinder sind diese Versicherungen günstig.

Ist die Praxis barrierefrei zugänglich?

Zum Eingang der Praxis müssen fünf Stufen überwunden werden. Der Besuch mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist kein Problem. Sollten Sie besondere Hilfe benötigen, teilen Sie dies am besten bereits bei der Terminabsprache mit.

Was ist, wenn ich meinen Termin stornieren oder verschieben muss?

Termine für die Anamnese (ca. 90 Min) sollten, wenn möglich 3 Werktage vorher abgesagt werden. Bitte beachten Sie, dass in der Regel wieder mehrere Wochen Wartezeit anfallen, sollten Sie Ihren Termin nicht wie geplant wahrnehmen können. Weitere Behandlungstermine sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen wird ein Ausfallhonorar von 70 % des ursprünglichen Honorars fällig.